Aktuelles

Wichtige Information

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass

Behandlungen,

Ausstellung von Rezepten, Überweisungen, etc.

nur nach Vorlage einer gültigen Krankenversicherungskarte möglich ist.

Ausgenommen sind lebensbedrohliche Erkrankungen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Grippeimpfung / Coronaimpfung

Die ständige Impfkommission empfiehlt eine saisonale Grippeimpfung und eine Corona-Auffrischimpfung für

- Personen über 60 Jahre

- Personen mit chronischen Erkrankungen

- Beschäftigte im Gesundheitswesen mit direkten Patientenkontakt

Grippeimpfung und Coronaimpfung können gleichzeitig verabreicht werden.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin

Protestaktion der bayerischen Praxen am 10. Oktober 2022

Die Bundesregierung plant Honorarkürzungen und eine gesetzlich festgelegte Nullrunde für Arztpraxen.

Dies wird das Praxissterben v. a. im ländlichen Bereich beschleunigen.

Um auf diese Entwicklung hinzuweisen bleiben die Arztpraxen in Bayern

am 10. Oktober 2022 von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

(02.10.2022)

Corona - Auffrischimpfung (Booster-Impfung)

Mittlerweile sollten alle Personen drei Monate nach der zweiten Corona-Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.

Personen, die mit Johnson&Johnson geimpft wurden, sollten sofort eine Auffrischimpfung bekommen.

(12. Januar 2022)

Corona - Auffrischimpfung (Booster-Impfung)

Mittlerweile sollten alle Personen fünf bis sechs Monate nach der zweiten Corona-Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.

Personen, die mit Johnson&Johnson geimpft wurden, sollten sofort eine Auffrischimpfung bekommen.

(29. November 2021)

Corona - Auffrischimpfung

Für folgende Personen wird eine Auffrischimpfung sechs Monate nach der Zweitimpfung empfohlen:

Menschen ab 70 Jahren.

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen

Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen

Personen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression

pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit

Auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, wird im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge eine

weitere Impfung angeboten: Dies betrifft Personen, die 2 Impfstoffdosen Vaxzevria® von AstraZeneca oder 1 Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen® von

Janssen Cilag International / Johnson & Johnson oder die 1 Impfstoffdosis eines Vektor-Impfstoffs nach einer nachgewiesenen Infektion mit dem neuartigen

Coronavirus erhalten haben.

(Oktober 2021)

Wir wollen helfen, Sie können helfen

Insgesamt vier Hausärzte -innen haben sich an unserer Spendenaktion beteiligt. So konnten die Flutopfer in Deutschland mit

28 550 Euro

unterstützt werden.

(Oktober 2021)

Corona - Impfung

Die Impfungen gegen das Corona-Virus haben begonnen. Da momentan Impfstoffe nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, werden zunächst Risikogruppen (Personen über 80 Jahren, Personen in Pflegeeinrichtungen und medizinisches Personal) geimpft.

Die Impfungen werden in Impfzentren durchgeführt, die jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt eingerichtet haben.

Zur Impfung müssen Sie sich anmelden.

Weiter Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Landkreis Dingolfing-Landau:

www.landkreis-dingolfing-landau.de/impfzentrum

Landkreis Landshut:

https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Corona/Impfzentrum.aspx

(Januar 2021)

Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster)

Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Personen über 60 Jahren und allen Personen über 50 Jahren, die an einer chronischen Erkrankung leiden, eine zweimalige Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster). Die Kosten für die Impfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

(Februar 2020)

Vorsorgeuntersuchungen

Seit dem 1. April 2019 gelten neue Vorsorgerichtlinien:

Check up Untersuchung ab dem 35. Lebensjahr: alle drei Jahre

Check up Untersuchung zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr: einmalig

Krebsfrüherkennungsuntersuchung ab dem 45. Lebensjahr: jährlich

Vorsorgekoloskopie für Männer: ab dem 50. Lebensjahr

Vorsorgekoloskopie für Frauen: ab dem 55. Lebensjahr

(Mai 2019)

HPV-Impfung auch für Jungen

Die Ständige Impfkommission empfiehlt nun auch für Jungen zwischen 9 und 14 Jahren eine Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV). Die Kosten für die Impfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr übernommen.

(April 2019)

Neue Gesundheitskarte

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2019 nur noch die neuen Gesundheitskarten gültig sind. Sie erkennen diese am Aufdruck "G2" am rechten oberen Rand Ihrer Karte.

Sollten Sie noch nicht im Besitzt der neuen Karte sein, so setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

(Januar 2019)

Impfung gegen Keuchhusten

Keuchhusten ist gerade für Säuglinge eine lebensbedrohliche Erkrankung. Um eine Infektion zu verhindern, ist es wichtig, dass Kontaktpersonen einen ausreichenden Impfschutz besitzen.

Deshalb sollten sich werdende Eltern und werdende Großeltern rechtzeitig gegen Keuchhusten impfen lassen.

Sollten Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

(Oktober 2018)